- Reiseversicherung
- sind wie ⇡ Versicherungen ansonsten auch in vielfältiger Weise anzutreffen – v.a. im Zusammenhang mit ⇡ Pauschalreisen. Bei Pauschalreisen müssen die Veranstalter Reisenden im Prospekt oder in der Reisebestätigung über die Möglichkeit der Reiserücktrittskosten- und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall etc. informieren (vgl. § 6 II Nr. 9 BGBInfoVO). Weitere Versicherungen betreffen das Reisegepäck, das Unfall- und Erkrankungsrisiko, wobei die jeweiligen Versicherungsbedingungen zu beachten sind. Speziell bei ⇡ Individualreisen und ⇡ Geschäftsreisen müssen die Reisenden selbst um den notwendigen Versicherungsschutz kümmern oder z.B. Reisevermittler zur Information und Beratung einschalten.- Von den Versicherungen des Reisenden sind Versicherungen für die Reisebranche zu unterscheiden (Hotel, Veranstalter, Reisevermittler, Beförderungsunternehmen), die bei Pflichtverletzungen der Mitarbeiter bzw. im Haftpflichtfall auf dem Markt angeboten werden.- Vgl. auch ⇡ Reiseunfallversicherung.
Lexikon der Economics. 2013.